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Ab 01.07.2016 darf nur noch öffentlich getagt werden

Landes-Transparenzgesetz tritt am 01.07.2016 in Kraft

Ab dem 01.07. müssen alle Sitzungen aller Gremien in Rheinland-Pfalz öffentlich sein. Das gilt auch für die kleinsten Ortsgemeinderäte. Ausnahmen für eine nichtöffentliche Behandlung hat der Gesetzgeber recht hoch gehängt.

 

Weitere Informationen können Sie über den nachfolgenden Link in dem Artikel der AZ vom 21.04.2016 nachlesen.