Kein gültiger Wahlvorschlag für Bürgermeisterwahl
23. 05. 2016
Leider wurde in der vorgegebenen Frist kein gültiger Wahlvorschlag für einen Kandidaten/eine Kandidatin zur Ortsbürgermeisterwahl eingereicht. Damit entfällt am Sonntag, den 26.06.2016 die Wahl.
Stattdessen wird nach § 53 (2) Satz 2 GemO der Bürgermeister/die Bürgermeisterin durch den Gemeinderat gewählt.
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