Rasenmähen - laut und lästig...

15. 06. 2017

Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass Rasenmäher und andere lärmerzeugende Arbeitsgeräte an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Das Benutzen solcher Maschinen ist Privatpersonen auch während der Mittagsruhezeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr nicht gestattet. Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr nicht betrieben werden.

Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Anwohner und Nachbarn, dass Ihr nachbarliches Verhältnis nicht beeinträchtigt wird.

Fachbereich Ordnung & Soziales