Information zu einem Bürgerbegehren

16. 11. 2022

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

am 8.11.2022 wurde ein Bürgerbegehren gegen den am 6.9.2022 gefassten Ratsbeschluss zur Umsetzung der geplanten Baumaßnahme zur Erhaltung des Weinkellers am Dorfplatz mit zugehöriger Verkehrssicherung der über dem Keller befindlichen Schloßstraße eingereicht.

 

In der Begründung wurden verschiedene Themen (Kita-Ausbau, Photovoltaik, LED-Straßenlaternen). vermischt, die weder inhaltlich noch finanziell mit dem Keller in Verbindung stehen.

 

Der Ratsbeschluss erfolgte aufgrund folgender Sachlage:

 

  1. Der Keller steht unter Denkmalschutz und muss erhalten bleiben. Eine Verfüllung des Kellers, ein Zumauern des Eingangs oder ähnliche Verfahrensweisen stellen somit keine Option dar.
  2. Der vordere Teil des Kellers, auf den sich die Baumaßnahme ausschließlich bezieht, ist im Besitz und somit im Verantwortungsbereich der Gemeinde Mandel. Dieser als Tonnengewölbe gemauerte Teil ist unter der Straße gelegen, die zum Schloss führt. Er gilt im Verkehrsrecht als Brücke, daher muss er für eine regelmäßige Überprüfung der Statik zugänglich sein.
  3. Die Böschung muss gegen ein Abrutschen der Straße gesichert werden und die Fahrbahn benötigt eine stabile Absturzsicherung für Personen und Fahrzeuge.
  4. Für die kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von 82.500 € werden der Gemeinde Mandel Fördermittel in Höhe von 42.500 € bereitgestellt, sofern die Maßnahme wie geplant umgesetzt wird.
  5. Um Beschädigungen am Dorfplatz zu vermeiden, ist es sinnvoll, zuerst die Baumaßnahme am Keller durchzuführen und erst danach die bereits gelieferten Laternen und Spielgeräte aufzustellen. Die schnellste Möglichkeit, den Dorfplatz fertigstellen zu können, bietet somit die fertig geplante, bewilligte und geförderte Baumaßnahme am Keller. Der Auftrag an eine Baufirma zur Ausführung der Maßnahme könnte bereits Ende November erteilt werden.    

 

Sollte der Beschluss widerrufen werden, hätte dies Konsequenzen:

  • Der Bau des Dorfplatzes würde sich auf unbestimmte Zeit verzögern.
  • Die aufwendigen und sehr teuren Baumaßnahmen zur Verkehrssicherung müssten trotzdem durchgeführt werden, allerdings dann ohne Fördermittel.
  • Die von der Gemeinde zu tragenden Kosten würden dann voraussichtlich höher ausfallen als der Eigenanteil an den Kosten der beschlossenen Baumaßnahme.
  • Alle bereits investierten Gelder (mehrere tausend Euro für statische Berechnungen und Gutachten) wären dann nicht mehr gefördert und gingen somit komplett zu Lasten der Gemeinde, ebenso die Kosten für die Planung und Konzeption einer alternativen Baumaßnahme.
  • Für eine alternative Baumaßnahme müssten erneut Genehmigungsanträge bei der Denkmalbehörde und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier gestellt werden. Bei Ablehnung wäre die Umsetzung nicht zulässig und die Planung müsste erneut verändert werden.  

 

In der Gemeinderatssitzung am 5. Dezember (Tagesordnung, Zeit und Ort werden noch bekannt gegeben) haben die Vertreter des Bürgerbegehrens Gelegenheit, dem Gemeinderat ihre Argumente vorzutragen und einen alternativen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, der Sitzung beizuwohnen, um sich eine eigene Meinung zu bilden.

 

Peter Schulz, Ortsbürgermeister und die Beigeordneten Lars Birkigt und Marcus Baumberger