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Die Hirtenhäuser der Gemeinde waren am Rande des Dorfes gelegen. Sie befanden sich in dem Teil des Dorfes, wo auch die Häuser der Tagelöhner standen. Die Tagelöhner hatten nur geringen Grundbesitz, sodass sie ihren Lebensunterhalt durch zusätzliche Arbeit bei den Bauern sichern mussten.

Ehemaliges Hirtenhaus

Die Gemeinde besaß zwei Hirtenhäuser: ein Haus für den Kuhhirt und eines für den Schweinehirt. In einer Gemeinderechnung aus dem Jahre 1789 ist die Rede von „zwey Hirtenhäusern unter einem Dach (also nur mit einer dünnen Zwischenwand) samt Stallung“. Dazu gehörten jeweils ein Garten, ein Stück „Kappesfeld“ und jeweils ein viereckiger Ofen. Das Haus für den Schafhirten hatte die Gemeinde dagegen von der Herrschaft gepachtet, wofür Erbpacht gezahlt werden musste.

 

Die Hirten waren bezahlte Arbeiter der Gemeinde und gehörten meist nicht der Dorfgemeinschaft an. Bis um 1800 kamen sie als Auswärtige ins Dorf. Sie waren nach ihrer Tätigkeit in Kuhhirt, Schweinehirt oder Schafhirt untergliedert. Alle Gemeindeglieder mussten ihr Vieh diesen Hirten anvertrauen. Jeder war verpflichtet, entsprechend der Anzahl seiner Rinder, Schweine oder Schafe, die er der Hut des Hirten überließ, einen bestimmten festgelegten Betrag zu zahlen. Der Bürgermeister hatte darauf zu achten, dass die Gebühren pünktlich gezahlt wurden, ansonsten drohte eine Strafe.

ehemaliges Hirtenhaus

Vom Frühjahr bis ins Spätjahr wurden über die „Alte Trift“ die Herden auf die Höhe zur „Heide“ (in Richtung Braunweiler) auf karge Weiden oder zur Eichelmast getrieben. Eine zweite Trift befand sich dort, wo heute der Weg direkt hinter dem Ortsausgang in Richtung Weinsheim rechts abbiegt. Der Wald reichte früher näher an das Dorf heran.

Die Hirten hatten darauf zu achten, dass das Vieh während der Hut nicht verletzt wurde, aber auch keinen Schaden an den Feldern anrichtete. Für etwaige Schäden mussten sie selbst aufkommen. Vor allem über die im Dorf frei umher laufenden Gänse gab es Beschwerden.

Bild09

Im 19. Jahrhundert waren die Hirten auch als Nachtwächter im Dorf tätig. Neben der Wohnung im Hirtenhaus, dem Garten, dem Kappesfeld am Hirtenpfad und einem Stück an der Pfingstweide erhielten sie 5 Taler, 16 Silbergroschen und 8 Pfennige als Lohn.

 

1852 wurde auf Beschluss des Gemeinderates das vordere Hirtenhaus verkauft, weil nur noch für ein Hirte die Wohnung bereitgestellt werden musste. Der Erlös diente der Anschaffung einer Feuerlöschspritze. Die Hirten waren nun ortsansässige Dorfbewohner.

1930 wurde auch das letzte Hirtenhaus von der Gemeinde an die Familie eines Mandeler Maurers verkauft.