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Die 1829/30 im spätklassizistischen Stil errichtete evangelische Kirche ist weithin sichtbar. Mit ihrem mächtigen Turm und dem auffallenden fingerhutförmigen Helm beherrscht sie das Ortsbild. 

Im Inneren besticht das Rundbogenfenster im Scheitel der Apsis mit dem großen farbigen Sternenmuster in einem Gitter aus gußeisernen Sechsecken. Es besitzt noch seine Originalverglasung. Ebenfalls aus der Erbauungszeit stammen der Altar und die Kanzel. Die Kirche zeichnet mit den klassizistischen Formen bei den Verzierungen und der dezenten Farbgebung eine klare Schlichtheit aus. Die Kassettendecke verleiht ihr eine exzellente Akustik.

Im Turm hängen noch zwei Glocken aus der alten Kirche: die Marienglocke von 1475 und die Koppensteiner Glocke, die 1723 von Johann Ludwig von Koppenstein gestiftet wurde.

Auf dem Gesims um den Turm unterhalb der Uhr befanden sich ursprünglich als Balustrade errichtete Sandsteinsäulen, die aber wegen Witterungsschäden gegen Ende des 19. Jahrhunderts abgenommen werden mussten. Große Renovierungsmaßnahmen wurden 1957 und 1977 durchgeführt.

Evangelische Kirche

Das Gebäude wurde als Simultankirche, zur gemeinsamen Nutzung durch die evangelische und die katholische Gemeinde, errichtet. Durch die Säkularisation, die Einziehung des kirchlichen Besitzes durch den Staat, gingen die Kirchengebäude in den Besitz des Staates über. Deshalb wurde diese Kirche von der Zivilgemeinde Mandel gebaut.

ev. Kirche

Die alte Kirche, die in ihrer Länge die Breite des heutigen Kirchenraums einnahm, war im Jahre 1817 in einem schlechten Zustand und musste renoviert werden. Da aber die Baubehörde in Koblenz nichts unternahm, wurden 3 Jahre später Teile der Kirche abgerissen. Nun stand die Mandeler Gemeinde vor dem Problem, dass sie ein neues Gotteshaus errichten musste. Doch erst mit der Anstellung von Ludwig Behr als Kreisbauinspektor für Kreuznach 1823 war vor Ort ein Fachmann vorhanden, der den Bau in die Tat umsetzen konnte. Der Kostenvoranschlag von Ludwig Behr betrug 6.748 Taler, 5 Silbergroschen und 7 Pfennige. Die Gemeinde hatte nun die notwendigen Mittel für den Bau aufzubringen. Durch den Verkauf von Gemeindegut und die Zusage der Einwohner von Mandel, die notwendigen Fuhrdienste und andere Fronarbeiten selbst zu leisten, konnte die Finanzierung abgesichert werden. In der Nähe des Dorfes wurde ein Steinbruch angelegt, um die Transportwege zu verringern. Allerdings erwiesen sich die Steine von so schlechter Qualität, dass sie für den Kirchenbau nicht geeignet waren. Die Mandeler mussten den rötlich porphyrähnlichen Bruchstein den langen Weg vom Steinbruch am Lohrer Wald heranfahren. Diese Fuhrdienste waren von der Gemeinde allein nicht zu schultern, sodass  Fuhrunternehmen beauftragt werden mussten.

ev. Kirche

Der Plan von Ludwig Behr sah eine das Ortsbild beherrschende Ausrichtung des Kirchenbaus vor. Der Bauplatz war für die mächtige Kirche zu klein und wurde durch angekaufte Grundstücke erweitert. Gleichzeitig musste ein neuer Weg neben dem Pfarrhaus zum Transport der Baumaterialien auf den Bauplatz angelegt werden. Die neu errichtete Stützmauer wurde teilweise mit dem Schutt der alten Kirche verfüllt. Am 8. Juni 1829 erfolgte die Grundsteinlegung. In einer Feier wurde in den rechten Sockel der Grundstein gefüllt mit einer Denkschrift aus Pergament, einigen preußischen Münzen, einer Flasche Mandeler Wein von 1826, einer Gedenkmünze auf die Befreiungskriege und einem Landwehr-Kreuz eingelassen. Nur ein Jahr später, am 7. November 1830, erfolgte die Einweihung der neuen Kirche mit einem Festgottesdienst, bei der die Kirche so voll war, dass sie die Menschenmassen nicht fassen konnte. Alle kommunalen und kirchlichen Würdenträger waren erschienen. Feierlich wurden die Kirchenschlüssel durch Landrat Hout an die Vertreter der beiden Kirchengemeinden übergeben. Der Tag schloss mit einem fröhlichen Fest. Erst 140 Jahre später erhielt bei der Renovierung in den 1970iger Jahren die Kirche den von Behr vorgesehenen Außenverputz.

ev. Kirche

Um Streitereien zwischen den beiden Konfessionen vorzubeugen, wie sie beim Bau der Weinsheimer Kirche entstanden waren, wurde am 15. Februar 1829 eine Übereinkunft zwischen den kirchlichen Vertretern beider Konfessionen geschlossen. Darin war die innere Ausstattung und die Nutzung der Kirche geregelt. Von katholischer Seite trug maßgeblich Steuereinnehmer Naunheim zu dieser Einigung bei. Die Mandeler erhielten sogar eine Belobigung durch den preußischen König Friedrich Wilhelm III. für ihre Eintracht bei diesem Bau.

ev. Kirche

Schon früh ist eine Kirche in Mandel bezeugt. Sie wird erstmals 1044 in einer Urkunde König Heinrichs III. als Besitz des Klosters St. Maximin in Trier erwähnt. 1196 taucht der Kirchsatz und der Zehnt als Zubehör eines Hofes auf, den Werner von Bolanden vom Reich zu Lehen trug. Die Bolander hatten auch die Ortsherrschaft inne. In der Nachfolge gingen die Zehntrechte an die Grafen von Nassau-Saarbrücken als Lehnsherren über. Sie belehnten die Herren von Koppenstein mit einem Teil des Zehnten und dem Kirchsatz. Der Zehnt war in einen großen Frucht- und Weinzehnt und einen kleinen Vieh- und Gartenzehnt geteilt. Der kleine Zehnt stand dem Pfarrer zu. Damit verbunden war die Haltung des Faselviehs, also des Zuchtviehs.

 

Mit der Reformation führten die Koppensteiner als Orts- und Kirchenherren Mitte des 16. Jahrhunderts in Mandel das lutherische Bekenntnis ein. Noch 1537 hielt der Pleban Johannes von Machringen die heilige Messe und die Mainzer Kirchenvisitation von 1550 beschrieb den Pfarrer noch als katholisch. Somit ist ein genauer Zeitpunkt nicht zu benennen.

 

Da die Koppensteiner Ortsherren von Mandel waren, diente die alte Kirche als Grablege für einige Mitglieder dieser Familie. Einige gefundene Grabsteinfragmente sind in der Kirchenmauer eingelassen. Der Grabstein des Michael von Koppenstein befindet sich in der katholischen Kapelle.

ev. Kirche

Der Einmarsch der französischen Revolutionstruppen und die endgültige Eingliederung des linken Rheinufers in den französischen Staat 1797 bedeuteten eine völlige Umgestaltung der staatlichen und kirchlichen Verhältnisse. Die Staats- und die Kirchengrenzen wurden aufgehoben. Durch die Flucht der Herrschaft verloren die Kirchen ihren staatlichen Rückhalt. Die Kirchengüter wurden vom Staat eingezogen und wurden später nur teilweise wieder zurückgegeben. Der Zehnt wurde abgeschafft. Dadurch gerieten die Pfarrer und auch die Lehrer in große wirtschaftliche Not. Erst 1805 bewilligte Napoleon allen Gemeinden unter 3.000 Seelen für die Pfarrer ein Staatsgehalt von 500 Franken, um ihre materielle Lage zu verbessern. Diese Zahlungen wurden vom preußischen Staat später übernommen und werden auch heute noch gezahlt. 1802 wurden die „Organischen Artikel“, die das Grundgesetz des französischen Kirchenwesens darstellten, auch in unserer Region eingeführt und damit die kirchliche Neuordnung geregelt: Je 6.000 Seelen bildeten eine Konsistorialkirche, getrennt in lutherisch und reformiert. Aus diesem Grund wurden mehrere Gemeinden zur Konsistorialkirche Kreuznach zusammengefasst. An deren Spitze stand das Lokalkonsistorium. 

ev. Kirche

Mit dem Wiener Kongress 1815 kam unsere Region zu Preußen. Die kirchliche Organisation wurde neu geordnet. 1816 wurden zwei Konsistorien gegründet, die bereits 10 Jahre später unter dem Namen „Rheinprovinz“ zu einem Konsistorium mit Sitz in Koblenz zusammengefasst wurden. 1817 wurden die Kreissynoden gegründet, die sich an die Grenzen der früheren Konsistorialkirchen anlehnten. Es entstand die Synode Kreuznach, der auch die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Mandel angehörte. An der Spitze der Synode stand der Superintendent.

 

In einer Kabinettsorder forderte König Friedrich Wilhelm III. die Lutheraner und die Reformierten auf, aus Anlass des Reformationsjubiläums von 1817 sich zu einer „evangelisch-christlichen Kirche im Geiste ihres heiligen Stifters“ zu vereinigen. Kreuznach führte als erste Stadt im linksrheinischen Gebiet auf Initiative von Gemeindegliedern die Union ein. Am 31. Oktober 1817 fanden in der (reformierten) Pauluskirche und der (lutherischen) Wilhelmskirche die ersten gemeinsamen Gottesdienste statt.

ev. Kirche

In Mandel währte die Eintracht zwischen der evangelischen und der katholischen Gemeinde nicht lange. Mit dem katholischen Pfarrer Dorbach trat 1843 ein Geistlicher seinen Dienst an, für den die Einhaltung der liturgischen Riten von großer Bedeutung war. So hatte er in das Drehtabernakel zum „Allerheiligsten“ ein Kruzifix gestellt. Damit der evangelische Lehrer Dittmar das Drehtabernakel nicht wieder umdrehen konnte, arretierte er es mit einem Schloss. Als Dittmar das Tabernakel mit Gewalt löste und beschädigte, war der Streit um die Nutzung der Kirche durch beide Konfessionen  entbrannt. Vermittlungsversuche scheiterten, zumal es gleichzeitig auch Streit um die Schulen gab. Auf Antrag der Katholiken sollte das Landgericht in Koblenz entscheiden. Das Urteil vom 13. Juli 1846 setzte die Katholiken wieder in all ihre Rechte ein, die sie in der alten Kirche gehabt hatten. Ihnen stand nun wieder ein eigener Altar zu. Die Protestanten wehrten sich dagegen und klagten sich durch sieben Instanzen. Doch der Berliner Cassationshof bestätigte 1848 das Koblenzer Urteil. Auch die Klage der Zivilgemeinde brachte keine Änderung. Trotz des erneuten Widerstands der Protestanten wurde der von den Katholiken ausgewählte Plan umgesetzt. Der katholische Altar sollte vor das Fenster der Apsis gesetzt und der evangelische nach vorne geschoben werden. Nur unter massivem Polizeischutz gegen die Handgreiflichkeiten der Mandeler konnten die Bauarbeiten 1856 durchgeführt werden. 

ev. Kirche

Doch schon nach der ersten Messe machte der evangelische Pfarrer Penserot erneut Ärger wegen der Gottesdienstzeiten. Laut Vertrag von 1829 verwehrte er den Katholiken das Recht, ohne seine Erlaubnis vor 8 Uhr die Messe zu lesen. Die Katholiken pochten auf das Koblenzer Urteil. Pfarrer Penserot schritt zur Tat und blockierte die Kirche. 1859 bestätigte das Koblenzer Landgericht in einem erneuten Urteil das Recht der Katholiken auf Nutzung der Kirche, wie sie in der alten Kirche bestanden hatte. Die Gottesdienstzeiten wurden neu festgelegt.

 

Kurze Zeit später kam es zum nächsten Streitpunkt. Die Katholiken verwendeten in den Gottesdiensten Fahnen, die sie aber normaler Weise wieder abnahmen. Ohne Wissen der Protestanten befestigten sie an Pfingsten 1863 in der Kirche vier Ringe zum Aufstellen ihrer Fahnen. Mit Gewalt entfernte der neue eifrige evangelische Pfarrer Nelson diese Ringe wieder. Die am Kirchweihfest am 6. September stehengebliebenen Fahnen wurden in die Sakristei gebracht. Dies wiederholte sich in den folgenden Jahren immer wieder. Dies führte zu Protesten und Geschimpfe, weil die katholischen Fahnen die Liedtafeln verdeckten. 

Doch mitten in den seit 1875 ausgetragenen Streitigkeiten innerhalb der evangelischen Gemeinde wurden 1876 erneut die Fahnen nach den Gottesdiensten an Pfingsten und an der Kirmes nicht durch den katholischen Lehrer Memmesheimer entfernt. Es kam zu Beschimpfungen. Pastor Krümmel beschritt erneut den Rechtsweg. Durch das Landgerichtsurteil von 1878 wurde den Katholiken endgültig das Recht aus der alten Kirche zugesprochen, neben ihrem Altar Fahnen dauerhaft aufzuhängen. Alle anderen durften nur während des Gottesdienstes gezeigt werden.

Die Katholiken hatten sich Stück für Stück ihre Rechte, wie sie in der alten Kirche bestanden hatten, auf dem Rechtsweg erstritten.

ev. Kirche

Mit dem Gesetz von 1880 ging die Kirche wieder in den Besitz der beiden Kirchengemeinden über. Zu diesem Zeitpunkt wurde bereits über eine Auflösung des Simultaneums von Seiten der Katholiken nachgedacht. Doch erst mit dem Bau der katholischen Kapelle 1897 verfügte jede Konfession über ihr eigenes Gotteshaus.

ev. Kirche

Da die Kirchengemeinde Mandel nur aus einem Ort bestand, wurde zur Erhaltung der Eigenständigkeit mit der dazugehörigen Stelle von 1960 bis 1970 die Mandeler Pfarrstelle mit einer Dozentur am Predigerseminar in Bad Kreuznach in Personalunion verbunden. Im Zuge der Reformen wurde Mandel 1971 mit Roxheim zur „Kirchengemeinde Roxheim“ zusammengeschlossen. Es entstanden zwei Pfarrbezirke mit zwei Pfarrern. Zum Pfarrbezirk Roxheim gehörten die Orte Roxheim, Gutenberg und Wallhausen; zum Pfarrbezirk Mandel zählten Mandel, Hargesheim, Braunweiler, St. Katharinen und Sommerloch. Seit 2018 besitzt Mandel keinen eigenen Pfarrer mehr. Die gesamte Kirchengemeinde Roxheim wird heute von nur einem Pfarrer betreut, der seinen Dienstsitz in Roxheim hat.